Abfindung nach Kündigung
Verhandlungsmacht geschickt einsetzen
Eine Kündigung ist ein Wendepunkt, der einen – wenn die Kündigung unvorbereitete kommt – in eine Schockstarre versetzt. Versuchen Sie jedoch das Beste aus der Situation zu machen. Die Zeit zurückdrehen können Sie ja schließlich nicht. Viele glauben, eine Abfindung wäre eine freiwillige Zahlung. Das ist leider falsch! Arbeitnehmer haben keinen automatischen Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung. Mit der richtigen Strategie jedoch kann sie über Verhandlungen maximiert werden.
Fakt: Wer das erste Angebot des Arbeitgebers annimmt, wirft im schlimmsten Fall tausende Euro zum Fenster hinaus. Arbeitgeber wären generell schlechte Unternehmer, wenn sie gleich das beste Angebot machen würden – und setzen oft darauf, dass Sie unterschreiben und damit der Fall abgehakt ist. Doch wer seine Verhandlungsmacht kennt und gezielt nutzt, kann deutlich mehr herausholen.
Warum viele zu wenig bekommen – und was Sie besser machen können
1. Abfindung ist keine Pflicht, sondern Verhandlungssache
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – außer in speziellen Fällen (z. B. Sozialplan, Aufhebungsvertrag, betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot). Doch: Viele Unternehmen zahlen freiwillig, um Streit zu vermeiden.
Ihr Vorteil: Arbeitgeber wollen Klarheit und keine Unsicherheit durch eine monatelange Hängepartie. Eine Kündigungsschutzklage bedeutet Risiko und Kosten. Nutzen Sie das als Druckmittel, indem Sie eine schnelle Lösung – zu Ihrem Vorteil – anbieten.
2. Kündigungsschutz: Ihr Ass im Ärmel
Je unsicherer die Kündigung, desto höher die Chance auf eine gute Abfindung. Schalten Sie am besten gleich einen Anwalt ein. Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die solche Fälle abdeckt. Selbst, wenn dies nicht der Fall ist, lohnen sich die Kosten für einen Anwalt in den meisten Fällen. Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Anwalt u.a. folgendes:
- Besteht Kündigungsschutz?
- Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
- Gibt es eine Sozialauswahl (bei betriebsbedingter Kündigung)?
- Ist die Kündigung rechtlich angreifbar?
Fehlerhafte Kündigungen erhöhen die Verhandlungsposition enorm.
3. Wann und wie verhandeln? Die richtige Strategie entscheidet
Der größte Fehler: Direkt zustimmen. Stattdessen: Strategie entwickeln, Optionen ausloten, Pokerface bewahren (auch wenn es schwerfällt).
✅ Nicht sofort reagieren: Lassen Sie sich Bedenkzeit geben.
✅ Gegenangebot formulieren: Starten Sie mit einer höheren Summe.
✅ Druck aufbauen: Kündigungsschutzklage als Option nennen.
Ergebnis: Höhere Abfindungssumme, bessere Konditionen, mehr Sicherheit für Sie.
So setzen Sie Ihre Verhandlungsmacht durch
Was Sie tun sollten:
✅ Erst denken, dann handeln – nicht vorschnell unterschreiben
✅ Stärken und Schwächen der Kündigung analysieren
✅ Verhandlungsstrategie festlegen und Forderungen gezielt platzieren
Was Sie vermeiden sollten:
– Das erste Angebot annehmen, ohne zu prüfen
– Ohne Strategie in Verhandlungen gehen
– Sich unter Druck setzen lassen
Jetzt handeln – und das Beste aus Ihrer Kündigung machen!